Modul 6: Datenschutz

Grundprinzip 1: Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz


Personenbezogene Daten müssen...

  • auf rechtmäßige Weise verarbeitet werden, Die Einwilligung zur Speicherung und Verarbeitung persönlicher Daten muss freiwillig erfolgen, sie muss spezifisch und eindeutig sein und auf entsprechender Information beruhen. (Bzgl. der Einwilligung von Kindern gelten gesonderte Vorschriften [s. Öffnungsklauseln], die in nationalen Datenschutz-Gesetzen verschärft werden können.)
  • nach Treu und Glauben und
  • in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise. Der Grundsatz der Transparenz setzt voraus, dass alle Informationen und Mitteilungen zur Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten leicht zugänglich und verständlich und in klarer und einfacher Sprache abgefasst sind.

tl;dr Das bedeutet...

Die Verarbeitung personenbezogener Daten sollte auf legale Weise erfolgen. Die Einwilligung der betroffenen Person ist entscheidend und muss freiwillig, spezifisch und klar sein. Insbesondere bei der Einwilligung von Kindern gibt es besondere Vorschriften. Die Verarbeitung sollte nach Treu und Glauben erfolgen und für die betroffene Person leicht nachvollziehbar sein, einschließlich transparenter Informationen in klarer und einfacher Sprache.