Modul 6: Datenschutz

Grundprinzip 2: Zweckbindung


Personenbezogene Daten müssen...

  • für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden, und dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden;

tl;dr Das bedeutet...

Personenbezogene Daten dürfen nur für vorher festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden. Jegliche weitere Verarbeitung muss mit diesen Zwecken in Einklang stehen.