Modul 6: Datenschutz

Grundprinzip 6: Integrität und Vertraulichkeit


Personenbezogene Daten müssen...

  • in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet,
  • einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen.

tl;dr Das bedeutet...
  • Die Verarbeitung von Daten muss sicher sein und Schutz vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Schäden bieten,
  • Dies erfordert geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen.