Grundprinzip 6: Integrität und Vertraulichkeit
Personenbezogene Daten müssen...
- in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet,
- einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen.
tl;dr Das bedeutet...
- Die Verarbeitung von Daten muss sicher sein und Schutz vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Schäden bieten,
- Dies erfordert geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen.