Grundprinzip 4: Richtigkeit
Personenbezogene Daten müssen...
- sachlich richtig
- und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein;
- alle angemessenen Maßnahmen sind zu treffen, damit unrichtige Daten unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden.
tl;dr Das bedeutet...
- Daten müssen sachlich korrekt und aktuell sein
- Maßnahmen zur Löschung oder Berichtigung unrichtiger Daten müssen ergriffen werden